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   LSG Bayern, 20.07.2011 - L 20 R 259/11   

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https://dejure.org/2011,25288
LSG Bayern, 20.07.2011 - L 20 R 259/11 (https://dejure.org/2011,25288)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.07.2011 - L 20 R 259/11 (https://dejure.org/2011,25288)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - L 20 R 259/11 (https://dejure.org/2011,25288)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Rentenversicherung - Wechsel der Rentenart - Altersrente nach Altersteilzeit - Altersrente wegen Schwerbehinderung - Ausschluss auch für zukünftige Zeiten - Verfassungsmäßigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wechsel der Rentenart - Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Altersrente wegen Schwerbehinderung bei zuvoriger Bewilligung von Altersrente nach Altersteilzeit - Ausschluss auch für zukünftige Zeiten - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Altersrente nach Altersteilzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung; Zulässigkeit eines Wechsels der Rentenart

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Altersrente nach Altersteilzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung; Zulässigkeit eines Wechsels der Rentenart; Verfassungsmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus LSG Bayern, 20.07.2011 - L 20 R 259/11
    Dass die Rentenabschläge, die § 77 SGB VI vorsieht, als solche nicht verfassungswidrig sind, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwischenzeitlich mehrfach entschieden (vgl. zuletzt BVerfG Beschluss vom 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09).
  • LSG Sachsen, 25.01.2010 - L 7 R 582/08

    Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verschlossenheit des

    Auszug aus LSG Bayern, 20.07.2011 - L 20 R 259/11
    Insoweit werde auch auf die Entscheidungen des Sächsischen Landessozialgerichts vom 25.01.2010, Az. L 7 R 582/08 und auf die Entscheidung des BayLSG vom 14.07.2010, Az. L 19 R 13/08 verwiesen.
  • LSG Bayern, 14.07.2010 - L 19 R 13/08

    Rente wegen Erwerbsminderung - neurologische Gesundheitsstörungen - Wechsel in

    Auszug aus LSG Bayern, 20.07.2011 - L 20 R 259/11
    Insoweit werde auch auf die Entscheidungen des Sächsischen Landessozialgerichts vom 25.01.2010, Az. L 7 R 582/08 und auf die Entscheidung des BayLSG vom 14.07.2010, Az. L 19 R 13/08 verwiesen.
  • LSG Bayern, 26.02.2016 - L 13 R 784/13

    Umwandlung einer Altersrente wegen Altersteilzeit in eine Altersrente für

    Es ist außerdem unter Bezugnahme auf das Urteil des 20.Senats des Bayer. Landessozialgerichts vom 20.07.2011 (L 20 R 259/11) beantragt worden, die Revision zuzulassen.

    In dem zitierten Urteil des 20. Senats des BayLSG (L 20 R 259/11) würden keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Art. 14 GG gesehen.

    Auf Auslegungsfragen zur Reichweite des zweiten Ausschlussgrunds (vgl. Urteil des 20. Senats des BayLSG vom 20.07.2011 - L 20 R 259/11) kommt es hier allerdings nicht entscheidend an, weil bereits der erste Ausschlussgrund (Bestandskraft des Altersrentenbescheids) gegeben ist.

    Im Übrigen teilt der Senat die grundsätzlichen Ausführungen im Urteil des 20.Senats des BayLSG vom 20.07.2011 (L 20 R 259/11) und vom 17.08.2011 (L 20 R 548/10, juris) zur Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 4 SGB VI. Dort wird überzeugend darauf hingewiesen, dass mit der Regelung des § 34 Abs. 4 SGB VI in geeigneter und verhältnismäßiger Weise der Zweck verfolgt wird, die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren und die Funktionsfähigkeit des Systems zu gewährleisten.

  • LSG Bayern, 29.02.2016 - L 13 R 784/13

    § 34 Abs. 3 SGB VI ist verfassungsgemäß.

    Es ist außerdem unter Bezugnahme auf das Urteil des 20.Senats des Bayer. Landessozialgerichts vom 20.07.2011 (L 20 R 259/11) beantragt worden, die Revision zuzulassen.

    In dem zitierten Urteil des 20. Senats des BayLSG (L 20 R 259/11) würden keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Art. 14 GG gesehen.

    Auf Auslegungsfragen zur Reichweite des zweiten Ausschlussgrunds (vgl. Urteil des 20. Senats des BayLSG vom 20.07.2011 - L 20 R 259/11) kommt es hier allerdings nicht entscheidend an, weil bereits der erste Ausschlussgrund (Bestandskraft des Altersrentenbescheids) gegeben ist.

    Im Übrigen teilt der Senat die grundsätzlichen Ausführungen im Urteil des 20.Senats des BayLSG vom 20.07.2011 (L 20 R 259/11) und vom 17.08.2011 (L 20 R 548/10, juris) zur Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 4 SGB VI. Dort wird überzeugend darauf hingewiesen, dass mit der Regelung des § 34 Abs. 4 SGB VI in geeigneter und verhältnismäßiger Weise der Zweck verfolgt wird, die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren und die Funktionsfähigkeit des Systems zu gewährleisten.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.05.2015 - L 7 R 5354/14

    Umwandlung einer bestandskräftig bewilligten und bereits bezogenen Altersrente

    Gegen die Regelung des § 34 Abs. 4 SGB VI bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BSG, Urteil vom 26. Juli 2007 - B 13 R 44/06 R - juris Rdnr. 27; Bayerisches LSG, a.a.O. Rdnr. 17; Urteil vom 20. Juli 2011 - L 20 R 259/11 - juris Rdnr. 28; Urteil vom 19. April 2006 - L 20 R 721/05 - juris Rdnr. 13; Freudenberg, a.a.O. Rdnr. 88).
  • LSG Bayern, 24.05.2017 - L 1 R 429/15

    Kein Anspruch auf die Gewährung einer abschlagsfreien Rente für besonders

    In diesen Fällen liegt - wie schon nach geltendem Recht - kein Wechsel vor." Auf Auslegungsfragen zur Reichweite des zweiten Ausschlussgrunds (vgl. auch Urteil des Bayer. Landessozialgerichts - LSG - vom 20.07.2011 - L 20 R 259/11) kommt es hier allerdings nicht entscheidend an, weil bereits der erste Ausschlussgrund (Bestandskraft des Altersrentenbescheids) gegeben ist.

    Diese Regelung ist auch verfassungsgemäß (BSG, a.a.O., und Bayer. LSG, Urteile vom 20.07.2011 - L 20 R 259/11 - und vom 29.02.2016 - L 13 R 784/13 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2022 - L 14 R 455/19

    Zulässigkeit der Zurückweisung der unbegründeten Berufung im sozialgerichtlichen

    Gegen die Regelung des§ 34 Absatz 4 SGB bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Bundessozialgericht, Urteil vom 26.07.2007, B 13 R 44/06 R, SozR 4 - 2600 § 236 a Nr. 1, juris, Rdn. 27 (zu der seit dem 01.08.2004 geltenden Regelung (kein Wechsel in eine andere Altersrente nach bindender Bewilligung); im Übrigen Uta Freudenberg, a.a.O. Rdn. 138 mit (weiterem) Hinweis auf LSG Stuttgart, Urteil vom 07.07.2016, L 7 R 273/15, juris, Rdn. 33, auf Bayerisches LSG, Urteil vom 17.08.2011, L 20 R 548/10, juris, Rdn. 17; im Übrigen Bayerisches LSG, Urteil vom 20.07.2011, L 20 R 259/11, juris, Rdn. 28 und Urteil vom 29.02.2016, L 13 R 784/13, juris, Rdn. 87 f.).
  • LSG Bayern, 26.03.2015 - L 19 R 1043/11

    Zu den Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung

    Gemäß § 34 Abs. 4 SGB VI ist ein Wechsel in eine Erwerbsminderungsrente nach Beginn des Bezuges der Altersrente nicht mehr möglich (vgl. Urteil BayLSG vom 16.10.2013, Az. L 19 R 935/12; Urteil BayLSG vom 20.07.2011, Az. L 20 R 259/11; Urteil vom 17.08.2011, Az. L 20 R 548/10).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - L 5 R 344/11
    Ob in Fällen, wie diesem, § 34 Abs. 4 SGB VI, der mit Wirkung zum 01.01.2008 dahingehend geändert worden ist, dass ein Wechsel von einer Rentenart in eine andere nicht nur dann ausgeschlossen ist, wenn eine Rente bereits bestandskräftig bewilligt wurde, sondern auch für Zeiten des Bezuges, der Umwandlung der Rente grundsätzlich und damit auch für die Zukunft entgegensteht (verneinend für die bis zum 31.12.2007 geltende Fassung BSG, Urteil vom 29.11.2007 a.a.O.; a.A. BayLSG, Urteile vom 20.07.2011 - L 20 R 259/11 - und 17.08.2011 - L 20 R 548/10 , veröffentlicht in Juris zu § 34 Abs. 4 2. Alt. SGB VI in der seit 01.01.2008 geltenden Fassung), bedarf keiner Klärung.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2016 - L 7 R 86/16
    Gegen die Regelung des § 34 Abs. 4 SGB VI bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 26. Juli 2007 - B 13 R 44/06 R - juris Rdnr. 27; Senatsurteil vom 21. Mai 2015 - L 7 R 5354/14 - juris Rdnr. 22 [das BSG hat die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 25. August 2015 - B 5 R 256/15 B - als unzulässig verworfen, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde durch Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 2408/15 - juris - nicht zur Entscheidung angenommen]; Senatsurteil vom 17. März 2016 - L 7 R 972/15 - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. August 2015 - L 6 R 114/15 - juris Rdnr. 22 [das BSG hat die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 30. Dezember 2015 - B 13 R 345/15 B - juris - als unzulässig verworfen]; Bayerisches LSG, a.a.O. Rdnr. 17; Urteil vom 20. Juli 2011 - L 20 R 259/11 - juris Rdnr. 28; Urteil vom 19. April 2006 - L 20 R 721/05 - juris Rdnr. 13; Freudenberg, a.a.O. Rdnr. 88).
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